Eine Pflegebedürftigkeit kann oft sehr unerwartet und spontan entstehen. Eine akute gesundheitliche Verschlechterung kann dazu führen, dass eine selbstständige Versorgung nicht mehr möglich ist. Bei weniger schwerwiegenden Gesundheitsproblemen können Angehörige oder auch Nachbarn vorübergehen Abhilfe schaffen. Irgendwann ist jedoch der Punkt erreicht, wo professionelle Hilfe in Anspruch genommen werden muss.
Bedingt durch den stetig wachsenden Bedarf an Pflegeplätzen ist es mancherorts schwierig geworden kurzfristig einen Pflegeplatz zu bekommen. Pflegebedürftige müssen damit rechnen auf lange Wartelisten gesetzt zu werden.
Immer mehr Senioren greifen daher auf eine häusliche 24h Betreuung zurück. Die häusliche Vollzeit-Betreuung wird meist von Pflegehilfen aus Osteuropa übernommen. Die Betreuungskräfte wohnen bei dem Pflegebedürftigen im Haus oder in der Wohnung und übernehmen Aufgaben im Bereich der Grundpflege sowie im hauswirtschaftlichen Bereich. Die meist aus Polen stammenden Pflegehilfen können seit dem 01.05.2011 von dem Pflegebedürftigen selbst angestellt werden.
Die polnischen Pflegekräfte dürfen jedoch keine Behandlungspflege übernehmen. Für Pflegeleistungen wie beispielsweise Wundversorgung, Medikamentengabe oder Katheter Pflege sollte zusätzlich ein ambulanter Pflegedienst beauftragt werden. Rechtsgrundlage für das Beschäftigen von Personal aus Osteuropa ist die Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der EU welche Arbeitnehmern erlaubt, ihren Arbeitsplatz innerhalb der EU frei zu wählen. Vermittelt werden die Pflegekräfte in der Regel über die Agentur für Arbeit.
Da der bürokratische Aufwand bei einer Festanstellung jedoch relativ hoch ist, wenden sich die meisten Betroffenen an Vermittlungsagenturen, die im Ausland angestelltes Personal vermitteln. Bei der sogenannten Entsendung wird Personal vermittelt, dass bei einem im Ausland ansässigen Dienstleister fest angestellt und versichert ist. Rechtsgrundlage hierfür ist das sogenannte Entsendegesetz, welches Firmen im EU-Raum ermöglicht, ihre Angestellten in ein anderes EU-Land zu entsenden. Der Pflegebedürftige nimmt somit eine Dienstleistung in Anspruch und wird nicht zum Arbeitgeber.
Die Kosten für eine häusliche 24h Betreuung belaufen sich in der Regel auf 1500€ – 2000€ brutto pro Monat.
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